Rufnummerportierung / Rufnummermitnahme

Was versteht man unter Rufnummerportierung?

Seit dem 01. November 2002 ist es möglich, seine bisherige Mobilfunknummer nebst Vorwahl zu behalten. Dies nennt man Rufnummerportierung oder auch Rufnummermitnahme, gelegentlich auch Mobile Number Portability (MNP).

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat diese Möglichkeit erschlossen, indem sie jedem Kunden ein lebenslanges Nutzungsrecht seiner Mobilfunknummer zugesprochen hat. Die Regulierungsbehörde (RegTP) ist die Vorgängerin der heutigen Bundesnetzagentur. Die Mobilfunknummer gehört also dem Kunden und nicht dem Anbieter. Diese Tatsache ist grundlegend für die Möglichkeit der Rufnummerportierung.

Netzvorwahl und Mailboxnummer bleiben erhalten

Für den Kunden ist es äußerst komfortabel, dass sich auch die Netzvorwahl bei der Portierung nicht ändert. Für die Anrufer hingegen ist es von Nachteil, da diese nicht mehr anhand der Vorwahl erkennen können, in welches Netz sie telefonieren.

Darauf haben die Anbieter jedoch reagiert. Sie bieten den Service an, über bestimmte Kurzwahlen oder per SMS das einer Mobilfunknummer zugeordnete Netz abzufragen. Dadurch kann der Anrufer sich im Vorfeld über die möglichen Anrufkosten informieren.

Auch die Nummer der mobilen Mailbox bleibt bei einem Anbieterwechsel mit Rufnummerportierung erhalten. Allerdings muss die Mailbox mit Vertragsbeginn bei dem neuen Anbieter komplett neu eingerichtet werden. Beim Anbieterwechsel bleiben weder auf der Mailbox enthaltene Informationen noch die Ansagetexte erhalten.

Kosten der Rufnummerportierung

In der Regel verlangt der alte Anbieter, von dem die Rufnummer mitgenommen wird, ein Bearbeitungsentgelt. Dieses Bearbeitungsentgelt liegt bei ca. 25 Euro. Die Bundesnetzagentur hat die Kosten auf max. EUR 30,72 begrenzt. Der neue Anbieter, zu dem die Rufnummer mitgenommen wird, erhebt in der Regel keine weiteren Kosten.

Antragsverfahren für Rufnummerportierung

Die Bundesnetzagentur hat für das Antragsverfahren ein einheitliches Vorgehen festgelegt. Voraussetzung zur Rufnummerportierung ist die fristgerechte Kündigung gegenüber dem alten Anbieter und die Beendigung des alten Vertrages. Eine vorzeitige Rufnummerportierung ist nicht möglich.

In der Regel verhält es sich so, dass die Rufnummerportierung frühestens vier Monate vor Ablauf des Altvertrages bis max. einen Monat nach Ende des Altvertrages beantragt werden kann. Nicht zu vergessen sind die Bearbeitungszeiten, die für die Rufnummerportierung erforderlich sind. Diesen Umstand sollte man bei der Kündigung berücksichtigen. Auch ist es sinnvoll schon in der Kündigung an seinem alten Anbieter mitzuteilen, dass man seine Rufnummer mitnehmen möchte.

Gegenüber dem neuen Anbieter sind dann die eigenen Daten anzugeben, und zwar exakt so, wie die Daten beim alten Anbieter gespeichert sind. Tipp: Einfach eine Kopie des alten Vertrages oder der Telefonrechnung dem neuen Anbieter zur Datenübernahme überlassen.

Die Bestimmungen und Fristen müssen unbedingt eingehalten werden, damit die Rufnummerportierung auch erfolgen kann. Ansonsten fällt die Rufnummer weg und damit das Recht des Kunden auf seine Mobilfunknummer.

Rufnummerportierung und Prepaid

Ein interner Wechsel beim gleichen Anbieter zur Umstellung eines Prepaid-Tarifes auf einen festen Laufzeitvertrag ist meist kostenlos und unproblematisch. Hier wird sogar das Guthaben der Prepaid-Karte angerechnet und als Guthaben übertragen. Eine Rufnummerportierung auf einen Laufzeitvertrag mit einem neuen Anbieter von dem bisherigen Prepaid-Tarif wird auch von fast allen Providern angeboten.

Allerdings ist eine Rufnummerportierung von einem Prepaid-Tarif eines alten auf den Prepaid-Tarif eines neuen Anbieters nicht bei allen Providern möglich. O2 und E-Plus sowie einige Discounter bieten diese Möglichkeit nicht an. Auf jeden Fall wird der alte Anbieter eine Verzichtserklärung bezüglich des eventuell auf der Prepaid-Karte befindlichen Restguthabens von dem Kunden fordern. Dies bedeutet dann, dass ein eventuelles Guthaben beim Wechsel verfällt.

Zu beachten ist auch, dass alle Kosten die im Rahmen der Rufnummerportierung anfallen, von dem Guthaben der Prepaid-Karte abgebucht werden. Daher ist ein ausreichendes Guthaben unerläßlich. Nur wenige Anbieter sind bereit, ein Lastschriftverfahren zu akzeptieren.

Zur eigenen Sicherheit sollte sich der Kunde auf jeden Fall von seinem alten Anbieter die Rufnummerfreigabe bestätigen lassen. Dann kann bei der Rufnummerportierung auch (fast) nichts mehr schief gehen.

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