Handyversicherung
Gegen fast alle möglichen und unmöglichen Gefahren des Alltags kann man sich heute versichern. Nun hat die Versicherungsbranche ein neues Objekt entdeckt - das Handy. In den letzten Jahren ist es für die Meisten zu einem unentbehrlichen Gebrauchsgegenstand geworden und der Verlust oder eine Beschädigung kann sehr teuer werden und für viele ist es fast unmöglich, in der Reparaturzeit ohne Handy auszukommen.
Was wird abgedeckt?
Einige Risiken, denen ein Handy ausgesetzt ist, wie Einbruchdiebstahl, Zerstörung bei einem Brand oder einem Hochwasser und Überspannungsschäden sind je nach Vertrag u. U. durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Die spezielle Handyversicherung bietet darüber hinaus den Schutz gegen viele weitere Risiken. In einfachen Verträgen, die man schon ab 1€ pro Monat abschließen kann, sind Bedienungsfehler, unsachgemäße Behandlung, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Blitzschlag, Schäden durch Flüssigkeit, Stoß, Sturz und Fall, Unfallschäden und höhere Gewalt bis zu einer Schadenssumme von 200€ abgesichert. Ganz nach Wunsch lassen sich auch Überschwemmung, Raub und Plünderung, Einbruch-Diebstahl in Wohnung und Auto, Diebstahl und ganz wichtig die SIM-Karten-Kostenerstattung bei Eigentumsdelikten versichern. Selbstverständlich sind dafür dann entsprechend höhere Beiträge zu zahlen, gleichzeitig steigt aber auch die Höchstleistung im Schadensfall.
Einige Versicherer bieten auch die Übernahme der Transportkosten, die Sicherung aller Daten, die Stellung eines Leihgerätes für die Dauer der Reparatur und die Erstattung der Telefonkosten gegen Aufpreis an.
Im Schadensfall
Im Schadensfall wird entweder das Handy repariert oder der Versicherte erhält ein neues Handy vom gleichen Typ oder, sollte das Handy nicht mehr erhältlich sein, ein gleichwertiges. In jedem Fall muss der Versicherte einen Selbstbehalt zahlen, der vertragsabhängig ist. Der Abschluss eines Vertrages ist auch unter dem Neuwert des Handys möglich, dann muss der Versicherte aber im Schadensfall die Differenz aus eigener Tasche zahlen, eine Auszahlung des Geldes ist nicht möglich.
Eine Handyversicherung kann nur innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf abgeschlossen werden. Die Laufzeit des Vertrages beträgt mindestens 24 Monate und orientiert sich damit an der Vertragsdauer der Mobilfunkanbieter. Wird er nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
Aber auch Diejenigen, die nicht zwei Jahre lang mit dem selben Handy telefonieren möchten, können ihr Handy versichern. Bei einem Neukauf kann der alte Vertrag gekündigt werden, wenn gleichzeitig ein neuer für das neue Gerät abgeschlossen wird. Dieser hat dann wieder eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
Wie bei jeder anderen Versicherung auch sollte man sich auch bei der Handyversicherung vor Vertragsabschluss gut informieren und genau überlegen, welcher Schutz sinnvoll ist.
