Handy gestohlen, was tun?
Das Handy wurde in der Hektik gestohlen oder in Gedanken irgendwo liegen gelassen. So etwas passiert häufig, doch was ist nun zu tun?
Folgeschäden abwehren
Jetzt ist schnelles Handeln gefragt, denn der Unbefugte kann mit dem entwendeten Mobiltelefon nun erheblichen Schaden anrichten. Eventuelle Kosten für Telefongespräche und anderweitige Verbindungen wie SMS (Kurznachrichten) oder WAP (Wireless Application Protocol, Internet für das Handy), die der Unbefugte nutzen kann, gehen vollständig zu Lasten des Mobilfunkkunden.
Die erste Maßnahme, direkt nachdem bemerkt wurde, dass das Handy gestohlen wurde, ist ein sofortiger Anruf bei der Kundenbetreuung des jeweiligen Mobilfunkanbieters. Dort wird die Sperrung der SIM-Karte veranlasst. Nach der Sperrung ist das Telefonieren mit der SIM-Karte nicht mehr möglich. Aus diesem Grund kann ab dem Zeitpunkt der Kartensperrung auch kein weiterer finanzieller Schaden entstehen. Die verlorene SIM-Karte sollte sofort gesperrt werden, selbst wenn für die Sperrung ein geringes Entgelt anfällt.
Falls die SIM-Karte nicht gesperrt wird, droht erheblich größerer Schaden und das geringe Entgelt für die Sperrung steht in einem klaren Missverhältnis zu den Kosten teurer Telefongespräche. Für die Sperrung der SIM-Karte benötigt die Kundenbetreuung des Mobilfunkanbieters neben der Rufnummer des Handys noch die PUK (Personal Unblock Key, achtstellig), oder das, eigens für derartige Fälle vorgesehene, Kundenkennwort. Des Weiteren ist es in Ausnahmefällen möglich, ein Handy ohne PUK oder Kundenkennwort zu sperren, wenn eine Personalausweiskopie zur Identifikation herangezogen werden kann.
Anzeige
Der nächste Schritt ist die Erstattung einer Anzeige bei der Polizei. Das Mobiltelefon sollte bei einem Diebstahl als gestohlen gemeldet werden. Außerdem ist die 15stellige IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identification) den Ermittlungsbehörden mitzuteilen. Mit Hilfe dieser Identifikationsnummer lässt sich jedes Handy einwandfrei wiedererkennen. Mit der Tastenkombination *#06# lässt sich bei jedem Mobiltelefon die IMEI-Nummer abfragen. Am besten ist es, wenn diese Nummer sofort nach dem Kauf des Handys aufgeschrieben und an einem sicheren Ort verwahrt wird. Die IMEI-Nummer findet man außerdem unter dem Handyakku sowie auf der Verpackung des Mobiltelefons.
Sperren
Nach der Sperrung der 15stelligen IMEI-Nummer ist das Handy auch mit anderen SIM-Karten nicht mehr nutzbar. Dabei wird beim jeweiligen Mobilfunkanbieter, der von der SIM-Karte abhängt, die Identifikationsnummer in eine Liste eingetragen. In dieser Liste werden alle IMEI-Nummern gestohlener Geräte erfasst. Die Liste wird mit EIR abgekürzt, dass bedeutet Equipment Identity Register. Jedes mal wenn sich ein Handy in ein Mobilfunknetz einbucht, wird die IMEI-Nummern übermittelt und mit dem Equipment Identity Register verglichen. Das Equipment Identity Register verfügt über drei Listen, eine weiße, eine graue sowie eine schwarze. Die IMEIs in der weißen sind vollkommen ohne Beanstandung und das Handy bekommt Zugang zum Netz. Die Nummern, die sich auf der grauen Liste befinden, werden derzeit überprüft. IMEIs gestohlener Geräte befinden sich auf der schwarzen Liste und ihnen wird die Einwahl in das Mobilfunknetz nicht ermöglicht.
Ersatz
Des Weiteren kann der Mobilfunkkunde sich eine Ersatz-SIM-Karte zusenden lassen. Die entstehenden Kosten für die Ersatzkarte müssen vom Kunden übernommen werden. Nach erfolgreicher Freischaltung der neuen SIM-Karte kann der Kunde seine bisherige Rufnummer nutzen. Automatisch und kostenfrei wird die bisherige SIM-Karte gesperrt, allerdings können schon horrende Kosten verursacht worden sein.
